Rechtsprechung
BGH, 24.05.1957 - 1 StR 122/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 24.05.1957 - 1 StR 122/57
Zueignung ist eine Handlung, die den Willen des Täters zum Ausdruck bringt, den Berechtigten von der Sachherrschaft auszuschließen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben, BGHSt 1, 262, 264 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].